Die Kommunalwahlen in Bayern (Wahl des Gemeinderats, Bürgermeister, Kreistag und Landrat) finden am Sonntag, 8. März 2026 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.
Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und über die Erteilung von Wahlscheinen wird am 12.02.2026 im öffentlichen Anschlagkasten am Rathaus der Gemeinde Wildpoldsried ausgehängt.
Wahlbenachrichtigung
Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die im Wählerverzeichnis der Gemeinde Wildpoldsried eingetragen sind, können in dem genannten Wahlraum (Turnhalle der Grundschule Wildpoldsried) wählen und sollten bis spätestens 15.02.2026 eine Wahlbenachrichtigung bekommen. Im Stimmlokal ist am Wahltag der Wahlbenachrichtigungsschein, der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen.
Briefwahlanträge
Eine Stimmenabgabe ist auch mittels Briefwahl möglich. Auf Antrag können Sie bis zum 06.03.2026 um 15 Uhr einen Wahlschein unter Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift beantragen, um an der Wahl per Brief teilzunehmen. Bei nachgewiesener (ärztliches Attest) plötzlicher Erkrankung kann auch am Wahltag bis 15:00 Uhr ein Wahlschein (zur Briefwahl) ausgestellt werden.
Auf der Webseite der Gemeinde Wildpoldsried unter der Rubrik „Bürgerservice Portal – Briefwahl-Antrag“ können die Unterlagen für die Briefwahl bis zum 04.03.2026, 24 Uhr auch online beantragt werden.
Nach dem 04.03.2026 beantragte Wahlscheine können nur noch persönlich im Rathaus abgeholt werden.
Die Briefwahl wird vermutlich erst ab dem 16.02.2026 möglich sein. Daher bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger nur bei einem wichtigen Grund die Briefwahl in Anspruch zu nehmen und ansonsten Ihr Wahlrecht im Wahllokal auszuüben. Wenn Sie dennoch Briefwahl machen wollen, bieten wir allen wahlberechtigten Wildpoldsrieder Bürgerinnen und Bürger an, Ihr Wahlrecht bei Abholung der Briefwahlunterlagen sofort im Sitzungssaal des Rathauses auszuüben. Im Anschluss können Sie Ihre fertigen Briefwahlunterlagen in die Wahlurne im Bürgerbüro einwerfen.
Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen sind im Bürgerbüro/Briefkasten Rathaus abzugeben/einzuwerfen oder per Post an:
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| Gemeinde Wildpoldsried |
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| -Wahlamt- |
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| Kemptener Straße 2 |
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| 87499 Wildpoldsried |
zu senden. Bitte beachten Sie hier die Postlaufzeiten (ca. 3 Tage innerhalb Deutschlands).
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert jedoch eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tag vor der Wahl (Samstag, 7. März 2026), 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen bei der Gemeinde Wildpoldsried bis spätestens Sonntag, 8. März 2026 - 18:00 Uhr, eingehen. Verspätet eingehende Briefwahlunterlagen werden gekennzeichnet und nehmen an der Auszählung nicht teil.
WICHTIG: Bitte geben Sie bei Ihrem Antrag immer gleich mit an, ob Sie die Briefwahl auch bei einer möglichen Stichwahl (Landratswahl) nutzen möchten. Wenn dies nicht angekreuzt ist, dürfen wir die Unterlagen nicht von uns aus versenden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihr Wahlamt (Herr Kant unter der Tel. 08304/9205-17 oder peter.kant@wildpoldsried.de).