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Wildpoldsrieder Duranand
Ausgabe 640/2026
Rathaus
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Rathaus

Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, aufgrund von EU-Recht in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise.

Die sechste Frist endet am 19. Januar 2027.

Bis dahin müssen die Führerscheininhaber der Kartenführerscheine, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden, ihren Führerschein umtauschen.

Der neue Kartenführerschein wird auf 15 Jahre befristet.

Sie können den Umtauschantrag im Bürgerbüro der Gemeinde Wildpoldsried, Kemptener Straße 2, 87499 Wildpoldsried zu den Öffnungszeiten stellen.

Zum Termin sind folgende Unterlagen mitzubringen:

• 1 neues biometrisches Lichtbild (in Papierform)

• gültiger Personalausweis oder Reisepass

• bisheriger Führerschein

• Gebühr: 5,00 Euro

Bedenken Sie bitte, das die Herstellung des neuen EU- Kartenführerscheins beim Landratsamt Oberallgäu noch weitere 10 Wochen in Anspruch nehmen kann.