Es soll heiß bleiben und somit erfreut sich unsere WiWa Badestelle wieder großer Beliebtheit – auch von Gästen außerhalb unseres Ortes.
Bezüglich der Parksituation in der Zufahrtsstraße zum WiWa, Wertstoffhof und Dorfgemeinschaftshaus weisen wir darauf hin, dass nach §12 StVO die Zufahrtsstraße „Am Hungersberg“ als enge Straße gilt – das Parken ist daher nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet. Die Fahrbahn darf nicht durch einseitiges Parken verengt werden. Der Rettungsweg ist unbedingt freizuhalten.
Entsprechende Beschilderungen mit Hinweis auf Parkverbote sind vorhanden. Wer trotzdem sein Fahrzeug im Halteverbot abstellt, kann mit einem Bußgeld belegt oder kostenpflichtig abgeschleppt werden.