Aus Privatgärten- und Flächen wachsen immer wieder Bäume, Sträucher und Hecken in den öffentlichen Verkehrsraum {Straßen, Gehwege- und Radwege) hinein und stellen eine Verkehrsbehinderung bzw. eine Verkehrsgefährdung für alle Verkehrsteilnehmer dar.
Die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken sind für die Verkehrssicherheit mitverantwortlich und aus diesem Grund dringend gebeten, die Sträucher und Hecken auf das erforderliche Maß (in der Regel bis zur Grundstücksgrenze) zurückzuschneiden.
Der Lichtraum über Gehwegen muss 2,3 Meter, über Radwegen 2,5 Meter und über Fahrbahnen mindestens 4,50 Meter betragen. Entlang von Gehwegen ist der Bewuchs bis hinter die Gehwegkante zurückzuschneiden. Bei Fahrbahnen muss der Abstand zur Fahrbahnkante mindestens 0,75 m betragen. Auch Verkehrsschilder müssen unbedingt freigeschnitten werden, so dass diese von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden können. Die Verpflichtung zum Freischneiden gilt auch für Straßenlampen und Verkehrszeichen. Außerdem müssen Hydranten zugänglich sein.
Wir bitten alle Grundstücksbesitzer zu prüfen, ob diese Mindestanforderungen erfüllt sind und die entsprechenden Rückschnitte vorzunehmen. Bitte helfen Sie mit, Engstellen zu beseitigen und somit eine problemlose Nutzung für die Verkehrsteilnehmer zu ermöglichen.
Die Gemeinde behält sich bei Nichtbeachtung eine Ersatzvornahme zu Lasten der Grundeigentümer vor, falls Hecken trotz Aufforderung nicht zurückgeschnitten werden.
Übrigens...
Besonders gefährdet sind Kinder, die nach Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit ihrem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen. Werden sie durch Überwuchs zum Ausweichen auf die Straße verleitet, besteht erhöhte Unfallgefahr. Neben der möglichen Verletzung des Kindes drohen auch erhebliche Schadensersatzforderungen.
Bei dieser Gelegenheit bitten alle Grundstückseigentümer sowohl im Ort als auch im Außenbereich den Baumbestand regelmäßig zu überprüfen (Eschentriebsterben!) und ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.