| - | Terminbuchungen sind telefonisch (09853/3892-0) oder per E-Mail (buergerbuero@vg-wilburgstetten) möglich | |
| - | Auf unserer Homepage haben wir viele Formulare vorab für Sie zum entspannten ausfüllen für zu Hause veröffentlicht (www.vg-wilburgstetten.de Verwaltung und Bürgerservice - Formulare) | |
| - | Einige Vorgänge können Sie bei uns auch ohne persönliches Erscheinen erledigen. Hier ein paar Beispiele für Sie: | |
| - | Abholungen von Ausweisdokumenten können mit einer Vollmacht (siehe Homepage) und dem alten Dokument durch Dritte abgeholt werden | |
| - | Abholungen von Führerscheinen sind mit einer Vollmacht möglich | |
| - | Führerscheinanträge (erhältlich über www.landkreis-ansbach.de), die vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind, können mit den dazugehörigen Unterlagen + der Gebühr von 5,00 € für die Meldebestätigung auf Seite 3 des Antrages in den Briefkasten der VGem Wilburgstetten eingeworfen werden. Der Antrag wird von uns mittwochs durch den Kurier an das Landratsamt Ansbach übersendet | |
| - | Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können direkt beim Bundesamt für Justiz beantragt werden. Eine Beantragung ist auch über den Briefkasten der VGem Wilburgstetten möglich. Hierzu können Sie telefonisch mit uns Kontakt aufnehmen um die nötigen Unterlagen zu besprechen | |
| - | Die Abmeldung einer Nebenwohnung kann kontaktlos erfolgen. Hierzu das Abmeldeformular auf der Homepage ausfüllen und mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses uns übermitteln | |
| - | Gewerbean-, -um- und -abmeldungen können über das Formular auf der Homepage vorab übermittelt werden. Bei Fragen oder Unklarheiten nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf. Sobald uns dann die endgültige Genehmigung vom Landratsamt Ansbach vorliegt informieren wir Sie | |