Sie haben die Möglichkeit, Geld- oder Sachspenden, welche an die VG Wilburgstetten oder an die Mitgliedsgemeinden gehen, in der Steuererklärung anzugeben. Hier kann auf eine Spendenquittung verzichtet werden, wenn der Spendenbetrag 300,00 € nicht übersteigt. Die Spende kann ohne Spendenquittung beim Finanzamt eingereicht werden. Ein Kontoauszug oder eine Buchungsbestätigung des Kreditinstituts ist ausreichend (Jahressteuergesetz 2020 i.V.m § 50 EStDV). Es werden seitens der Kasse der VG Wilburgstetten keine Spendenbescheinigungen bis zu einer Höhe von 300,00 € ausgestellt (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Die Spendenbescheinigungen über 300,00 € werden Ihnen seitens der VG Wilburgstetten halbjährlich zugesandt.