Wohin mit Ihrem Altholz?
Wertstoffhof – aber Achtung!
Bisher konnte Altholz aller Kategorien A I bis A IV an allen unseren Wertstoffhöfen abgegeben werden. Es stand hierfür ein gemeinsamer Container zur Verfügung. Im letzten Jahr mussten wir bereits die Annahme von Altholz der Kategorie A IV wegen rechtlicher Vorgaben erheblich einschränken, da Altholz der Kategorie IV schadstoffbehaftet ist und an die Entsorgung des Holzes andere gesetzliche Anforderungen gestellt werden.
Wir haben nun für Sie die Möglichkeit geschaffen, an 33 unserer Wertstoffhöfe wieder Altholz der Kategorie IV in einem gesonderten Container abzugeben. Welche Wertstoffhöfe einen entsprechenden Container bieten, können Sie in unserer nachfolgenden Tabelle rechts außen in der letzten Spalte erkennen.
In Weiltingen kann Altholz der Kategorie IV abgeben werden.
Bitte achten Sie bei der Abgabe unbedingt darauf, dass die Annahme auf haushaltsübliche Mengen begrenzt ist. Altholz der Kategorien A I – A III wird bis zu 2 m³ angenommen, Altholz der Kategorie A IV wird bis zu 1 m³ angenommen. Baustellenabfälle aus Holz sind verwertbar und müssen deshalb bei einem zertifizierten privaten Entsorgungsfachbetrieb abgegeben werden.
Was ist Altholz der Kategorie IV?
Beispiele: Möbelähnliche Gegenstände aus privaten Haushalten wie Kinderschaukeln, Sandkästen, Gartenmöbel und Gartenbänke, Holzpfosten, mit Ölfarbe gestrichenes Holz
Nicht abgegeben werden können hingegen:
Gartenzäune, Terrassenhölzer, Gartentüren, Gartenhäuser, Pergolen …
Ebenso werden Hölzer von Umbaumaßnahmen aus dem Innen- und Außenbereich, wie Türen, Zargen, Bau- und Konstruktionsholz, Spanplatten etc. nicht angenommen.