Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 1/2025
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Gesundheitsamt Dinkelsbühl
Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz - jetzt auch ONLINE möglich!
Für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in Verkehr bringen bietet das Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an.
Nächster Termin: Dienstag, 21.01.2025, 10:00 Uhr, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Luitpoldstraße 5.
Die Gebühr für die Informationsveranstaltung beträgt 28,--€.
Weitere Informationen und Anmeldung unter
Telefon: 0981 468-7802