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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 1/2026
Aktuelle Vorlauftexte
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Aktuelles

In der Sitzung am 08.12.2025 wurden folgende Tagesordnungspunkte gehandelt:

Zur Kita-Erweiterung beschloss der Marktgemeinderat die Planung in Holzbauweise weiterzuführen. Ein Diskussionspunkt war auch der bauliche Ablauf, da im Altbestand Umbaumaßnahmen ausgeführt werden müssen, welche nicht im laufenden Betrieb möglich sind. So ist angedacht den Erweiterungsbau fertig zu stellen und dann während der Umbauphasen des Bestandsgebäudes den Kindergartenbetrieb im Erweiterungsbau aufrecht zu halten.

Die Planung zum Umbau des Kellers in der Grundschule zu einer OGTS soll in Variante 4 (keine barrierefreie Erschließung, Verzicht auf Förderung im Bereich OGTS, Erneuerung der Elektroverteilung, Gebäudegeometrie im Gebäude mit Eigenmitteln herstellen und ggf. Sprechanlage und Türüberwachung) ausgeführt werden.

Einer Nutzungsänderung zu einer Wohnnutzung und Errichtung von zwei Balkonen im 1. Obergeschoss in der Adlerstraße wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Dem Neubau einer Bergehalle mit überdachter Mistplatte sowie der Laufstallerweiterung mit Laufhof, Liegebuchten und Freßplätzen in Ruffenhofen stimmte der Marktgemeinderat zu.

Der Marktgemeinderat befreite die Bauherren eines verfahrensfreien Carports von drei Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans „Veitsweiler Nr. 4“ und beauftragte das Bauamt der VG einen Bescheid über die isolierten Befreiungen auszuhändigen.

Gegen den Vorentwurf des Bebauungsplan Nr. 10 für das dörfliche Wohngebiet „Markt“ in Aufkirchen mit paralleler 4. Änderung des Flächennutzungsplans bestanden seitens des Markt Weiltingen keine Einwände.

Der Marktgemeinderat beschloß die 6. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung des Markt Weiltingen. Nach der neuen Gebührenkalkulation 2026 – 2029 ergibt sich aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen eine leichte Steigerung um 0,27 Euro auf 3,97 Euro/m². Die Grundgebühren bleiben hierbei unverändert.

Den vorgeschlagenen Hebesätzen und Gebührenfestsetzungen für das Jahr 2026 wurde zugestimmt.

Der Marktgemeinderat stimmte einer Gebühr von 180 Euro pro Ferienwoche für die Kinder der Marktgemeinde und 250 Euro/Woche für auswärtige Kinder für eine Betreuung in den Ferien zu. Bei Kindern, die das Zusatzangebot für die Nachmittagsbetreuung der Gemeinde Weiltingen besuchen entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Aufgrund des Zusammenschlusses der Wasserversorgungen im südlichen Hesselbergraum mussten drei Verbandsräte neue bestellt werden. Der Markgemeinderat bestellt den 1. Bürgermeister Christoph Schmidt, den 2. Bürgermeister Stefan Walter und Johannes Ruck und deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes der Wasserversorgung im südlichen Hesselbergraum.