Im Hagafeld
Es deutet sich an, dass Bauplätze im Neubaugebiet „Im Hagafeld“ zurückgegeben werden.
Wenn sich jemand für einen Bauplatz interessiert und bald bauen möchte, dann kann er sich bei der Gemeindeverwaltung melden und in eine Warteliste eintragen.
Bei einem eventuellen Neuverkauf wird eine Bauverpflichtung mit 3 Jahren gefordert.
Im Baugebiet „Im Hagafeld“ sind noch zwei Bauplätze für Mehrfamilienhäuser frei. Diese können zum Bau von Eigentums- oder Mietwohnungen genutzt werden. Die Interessenten werden nach einigen Kriterien bewertet und je nach dem Konzept des Gebäudes, welches dort entstehen soll, können die Plätze erworben werden.
Noch nicht erschlossene Baugebiete. (Frankenhofen, Wörnitzhofen, Veitsweiler und Gänswasen in Weiltingen)
Für diese Gebiete sind die Vorgaben: Die Bauarbeiten zur Erschließung werden begonnen, wenn ein Großteil der Bauplätze durch Anzahlung reserviert ist.
Im Vorfeld können sich Bewerber zunächst unverbindlich Ihren Wunschbauplatz reservieren. Erst wenn klar ist, was die Plätze wirklich kosten, wird eine erneute Bestätigung gefordert und mit den dann erwarteten Grundstückskosten eine, mit einer Anzahlung von 50 % der zu erwartenden Bauplatzkosten, gesicherte Kaufverpflichtung abgeschlossen.
Bei dem Verkauf der Plätze in diesem Gebiet kann ein längerer Zeitraum bis zum Eintreten der Bauverpflichtung (bis dahin muss das Haus gebaut sein) in Aussicht gestellt werden. Durch diese Maßnahme soll gewährleistet werden, dass möglichst viele Bauplätze sofort nach Erschließung verkauft werden. Hierbei liegt die Zielsetzung des Marktgemeinrates, dass möglichst viele Bauplätze an ortsansässige Bürger vergeben werden.
Wer die nächsten Jahre vor hat zu bauen, kann sich nun schon einen Platz sichern und die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass diese Baugebiete auch umgesetzt werden.
Baugebiet Frankenhofen II:
Es wird noch abgewogen ob in einem Zug alle 8 Plätze erschlossen werden, oder erst die unteren fünf Grundstücke erschlossen werden können.
Die oberen drei Plätze sind aufwendiger zu erschließen und die Straßenfläche ist sehr groß im Verhältnis zu der bebaubaren Fläche, was überdurchschnittlich hohe Kosten verursacht.
Baugebiet Tektur / Erweiterung Wörnitzhofen und Baugebiet Gänswasen Weiltingen:
Nach in 2023 erfolgter saP (spezieller artenschutzrechtliche Prüfung) kann das Bauleitverfahren nochmals in Auslegung gebracht werden.
Es können im Zuge der Erschließungsplanung noch einige Punkte auftreten die eine Erschließung verzögern.
Baugebiet Veitsweiler II
Nach in 2023 erfolgter saP kann mit dem Bauleitverfahren gestartet werden.
Es können im Zuge der Erschließungsplanung noch einige Punkte auftreten die eine Erschließung verzögern.