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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe hat am 12. August 2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat die Satzung rechtsaufsichtlich geprüft und mit

Schreiben vom 27. August 2024 – AZ: 941.06-0008/001 SG 22 – Stellung genommen bzw. soweit erforderlich, die Genehmigung erteilt.

Die Satzung wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art. 24 Abs. 1 Satz 2 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit [KommZG] und Art. 65 Abs. 3 Gemeindeordnung [GO]).

Haushaltssatzung und Haushaltsplan samt Anlagen werden für die Dauer ihrer Gültigkeit (31. Dezember 2024), längstens bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg in Ehingen, Wittelshofener Straße 30, 91725 Ehingen, Zimmer 1.3, während den allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten.

Aufgrund der §§ 14 ff. der Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe, Art 26 Abs. 1. und 40 Abs. 1 KommZG in Verbindung mit Art. 63 ff. GO erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; es schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.102.803 Euro und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.845.700 Euro ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen beträgt 1.145.700 Euro.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

BETRIEBSKOSTENUMLAGE Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

INVESTITIONSUMLAGE Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 158.000,00 Euro festgesetzt (je 79.000,00 € für VR-Bank und Sparkasse).

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Ehingen, den 27. August 2024
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Hesselberg-Gruppe
gez.
Fickel
Verbandsvorsitzender