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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 10/2025
Nachrichten aus der Gemeinde
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Zusammenschluss der Wasserversorger im Hesselberg-Raum

Der Zusammenschluss der Wasserversorger ist auf den Weg gebracht – aktuelle Informationen

Nach fünf Jahren Planung und Vorbereitung, einhergehend mit einer Vielzahl von Beratungen, Besprechungen und Sitzungen steht der Zusammenschluss der drei Wasserversorger in unserer Region (Stadt Wassertrüdingen, Zweckverband Rastberg-Gruppe und Zweckverband Hesselberg-Gruppe) unmittelbar bevor. Es konnten in allen Stadt- und Gemeinderatsgremien

der sieben Mitgliedsgemeinden die erforderlichen Beschlüsse gefasst werden. Auf dieser Grundlage beschlossen zuletzt die Verbandsversammlungen zukunftsweisend ein gemeinsames Miteinander, das nun in einen einheitlichen Zweckverband münden wird.

Zum 1. Januar 2026 wird der neue Wasserversorger den Namen Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe tragen und für die bisher versorgten Orte in den Gemeinden Wittelshofen, Weiltingen, Unterschwaningen, Röckingen und Gerolfingen sowie in den Städten Gunzenhausen und Wassertrüdingen zuständig sein.

Dabei ist es uns von Anfang an ein Anliegen, die betroffene Bürgerschaft mit einzubeziehen bzw. über die Entwicklung zu informieren.

Neben den in den Jahren 2023 und 2024 durchgeführten Bürgerinformationsveranstaltungen erfuhren wir auch die Unterstützung der regionalen Tageszeitungen und gemeindlichen Mitteilungsblätter, um Ihnen diese voranschreitenden Prozesse zu übermitteln.

Heute wollen wir die Gelegenheit nutzen, weitere Informationen zu geben.

Schon seit einigen Monaten läuft der Kalkulationsprozess für eine einheitliche Wassergebühr bzw. einen gemeinsamen Herstellungsbeitrag in Kooperation mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV). Nach rechtlicher Prüfung bzw. Vorgabe wird in unserer Zusammensetzung ab 2026 ein einheitliches Satzungsgebiet existieren, wofür zuletzt umfangreiche Zahlenwerke zu beschaffen, ggfs. zu erstellen und zusammenzuführen waren.

Das Ergebnis wird baldmöglichst – nach Fertigstellung des sog. Gutachtens – zur Veröffentlichung gelangen.

Zum Ablauf der Gebührenabrechnung 2025 (in den ersten Monaten des Jahres 2026) geben wir den Planungsstand bekannt – vorbehaltlich der eigenen technischen Entwicklung und der weiteren rechtlichen Vorgaben: Die im Jahr 2025 von den drei Wasserversorgern erhobenen quartalsweisen Abschläge auf die Wassergebühren sind in 2026 rechtlich vom „neuen“ Zweckverband Hesselberg-Gruppe namens der bisherigen Versorger abzurechnen. Zugleich wird es wieder eine Abschlagsfestsetzung (für 2026) geben, welche der „neue“ Zweckverband dann im eigenen Namen bewerkstelligen wird. Die technische Umsetzung ist aktuell von der softwarebetreuenden Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (AKDB) – als langjährigen technischen „Bescheidersteller“ – in Vorbereitung.

Wichtiger Hinweis: Die vorliegenden SEPA-Mandate (früher Einzugsermächtigungen) haben weiterhin Gültigkeit, da es sich um eine juristische Rechtsnachfolge handeln wird.

An dieser Stelle ist zu der politischen Vorgabe zu berichten, eine eigene Zweckverbandsverwaltung aufzubauen, die sich momentan in intensiver Vorbereitung befindet (Personal, Technik und Räume). Jedoch wird sich diese Verwaltung zuallererst etablieren und mit den Vorgängen vertraut machen müssen. Somit appellieren wir bereits heute an die Bürgerschaft, entsprechendes Verständnis für Einlernphasen und ggfs. anfängliche Organisationsmängel aufzubringen. Parallel wird aber auch Unterstützung aus den bisherigen Verwaltungen zu erfahren sein oder einzelne Bereiche dort verbleiben.

Diese Entwicklung unterstützen soll zudem die zeitgemäße Nutzung eines eigenen Internetauftritts, um grundsätzliche Informationen sowie insbesondere die verbandseigenen Satzungen (Ortsrecht) präsent zu halten.

Zum Ortsrecht gibt es zu berichten, dass anlässlich des Zusammenschlusses eine neue gemeinsame Verbandssatzung, eine novellierte Wasserabgabesatzung sowie eine mit den kalkulierten Werten bestückte Beitrags- und Gebührensatzung zu gestalten sind. Deren Vorbereitungen befinden sich ebenfalls in vollem Gange und stehen unter der rechtsaufsichtlichen Begleitung durch das Landratsamt Ansbach. Im Anschluss werden diese Rechtsvorschriften den Verbandsversammlungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, um abschließend zur öffentlichen Bekanntmachung zu gelangen.

Im Ergebnis sind sich alle fachlich und politisch Beteiligten einig, dass dieser Zusammenschluss die Sicherstellung einer nachhaltigen Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser aus eigener und somit regionaler Gewinnung gewährleistet, nachdem der Fortbestand kleinsträumiger Versorgungsstrukturen künftig weder technisch noch wirtschaftlich darstellbar

sein wird.

Die Federführung im Fortgang des Zusammenschlussprozesses ist weiterhin der gemeinsamen Geschäftsstelle übertragen, die auch für Anfragen aus der Bevölkerung unter Tel.-Nr. 09832/7065170 oder E-Mail „poststelle@hesselberg-gruppe.de“ erreichbar ist.

Die Wasserversorger werden Sie auch künftig über den Zusammenschluss informieren.

Dieter Schröder, ZV Rastberg-Gruppe
Stefan Ultsch, Stadt Wassertrüdingen
Karl Fickel, ZV Hesselberg-Gruppe