Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten
Markt Weiltingen
Flurneuordnung und Dorferneuerung Wittelshofen 2
Gemeinde Wittelshofen, Landkreis Ansbach
Vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken vom 26.09.2025
Das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken hat die Beteiligten zum 01.12.2025 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet (§§ 65, 66 Flurbereinigungsgesetz - FlurbG -; § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO -). Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken vom 26.09.2025 und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung sind in der Geschäfts- stelle der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten, Alte Schulstr. 8, 91634 Wilburgstetten, vom 14.11.2025 mit 28.11.2025 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Mittelfranken unter dem Link „vorläufige Besitzeinweisung“ eingesehen werden
(https://www.ale-mittelfranken.bayern.de/137283/index.php/).