Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 12/2023
Aktuelle Vorlauftexte
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Aus dem Marktgemeinderat
In der Sitzung am 04.12.2023 wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt.
- Einer Sanierung eines bestehenden Wohnhauses und Nutzungsänderung des bestehenden Stalls zu Garagen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Der Marktgemeinderat beschloß die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleingartenanlage“ nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch. Planungsziel ist die Ausweisung einer privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingartenanlage.
- Dem Bauantrag zur Errichtung eines Klärbeckens im Zuge der Ertüchtigung der Kläranlage wurde zugestimmt.
- Des weiterem stimmte der Marktgemeinderat einem Tekturantrag für die gehobene Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage Weiltingen in die Wörnitz zu.
- Dem Bauantrag für eine Geländeauffüllung im Zuge der Erweiterung des Gewerbegebietes „Am Schaarfeld“ auf der Fl.-Nr. 1498 und 1499 der Gemarkung Weiltingen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
- Der Informationssicherheitsbeauftragte des Markt Weiltingen wünscht einen Ansprechpartner für die Gemeinde im Rahmen von Informationssicherheitsangelegenheiten. Der Marktgemeinderat benannte Herrn Thomas Brendle (VG) als Informationssicherheitskoordinator ab Januar 2024.
- Die Kläranlage der Marktgemeinde Weiltingen wird aktuell von unserem Bauhofvorarbeiter Klaus Liebenstein in Zusammenarbeit mit den anderen Klärwärtern der Gemeinden der VG Wilburgstetten betreut. Durch eine Vereinbarung ist die VG für die Betreuung der Kläranlagen zuständig. Für diese Aufgabe wäre es vernünftiger eine andere Form der Zusammenarbeit zu wählen. Es stehen zur Diskussion ein Zweckverband oder eines gemeinsamen Kommunalunternehmens. In einer gemeinsamen Gemeinderatssitzung am 26.10.2023 wurden beide Unternehmensformen durch Ihre Geschäftsführer vorgestellt. Der Markt Weiltingen unterstützt die Gründung eines Abwasserzweckverbandes. Der Umfang des Verbandsgebietes soll deutlich über die Grenzen der VG hinaus gefasst werden.
- Der Bürgermeister informierte über die Änderung in der Bauantragsbearbeitung. Ab den 01.01.2024 sind Bauanträge nur noch beim Landratsamt Ansbach einzureichen und nicht mehr bei der Gemeinde. Entweder verweist die Gemeinde den/die Bauherren darauf, den Bauantrag direkt an das Landratsamt zu schicken, oder sendet diesen mit dem Kurier an das Landratsamt. Das Landratsamt scannt alle Unterlagen ein und versendet an die VG den Hinweis, dass ein Bauantrag zur Bearbeitung vorliegt.
Der Weihnachtsmarkt im Schloßgraben wurde von der Bevölkerung gut angenommen. Die Standbetreiber wurden durch die Verwaltung angeschrieben, um die positiven sowie negativen Eindrücke des Marktes mitzuteilen.