Im Zuge der Neustrukturierung der Wasserversorgung im südlichen Hesselbergraum ist einvernehmlich seitens der zuständigen Beschlussgremien beschlossen worden:
| 1. | Die Auflösung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rastberg-Gruppe und Übertragung der Verbandsaufgaben des Zweckverbandes Rastberg-Gruppe auf den Zweckverband zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe. |
| 2. | Der Beitritt der Städte Gunzenhausen und Wassertrüdingen sowie der Gemeinden Röckingen und Unterschwaningen zum Zweckverband Hesselberg-Gruppe, jeweils im bisherigen räumlichen Umfang des durch den Zweckverband Rastberg-Gruppe versorgten Gebiets. Darüber hinaus der Beitritt der Stadt Wassertrüdingen mit Aufgabenübertragung für den Bereich der städtischen Wasserversorgung. |
| 3. | Der Neuerlass der Verbandssatzung des Zweckverbandes Hesselberg-Gruppe. |
Die Auflösung (zu 1.) mit Ablauf des 31. Dezember 2025 (24:00 Uhr) sowie der Beitritt (zu 2.) und der Neuerlass der Verbandssatzung (zu 3.) zum 1: Januar 2026 (0:00 Uhr) sind mit Schreiben des Landratsamtes Ansbach vom 20. November 2025, Az. 0541.03 – SG 21, rechtsaufsichtlich genehmigt worden.
Die Verbandssatzung ist am 21. November 2025 ausgefertigt worden.
Die genehmigte Verbandssatzung wird im Amtsblatt des Landkreises Ansbach amtlich bekannt gemacht.
Auf dieser Grundlage ist weiterhin der Neuerlass der Wasserabgabesatzung (WAS) sowie der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Zweckverbandes Hesselberg-Gruppe erfolgt.
Diese Satzungen sind ebenfalls am 21. November 2025 ausgefertigt worden und werden desgleichen im Amtsblatt des Landkreises Ansbach amtlich bekannt gemacht.
Sämtliche Satzungen sind digital unter der Internetadresse https://www.landkreis-ansbach.de/Aktuelles/Bekanntmachungen/Amtsblatt abzurufen.
Die genehmigten Maßnahmen samt den nicht genehmigungspflichtigen Satzungen werden zum 1. Januar 2026 wirksam bzw. frühestens jedoch am Tag nach der amtlichen Bekanntmachung durch die Aufsichtsbehörde.
Die Zweckverbände Rastberg-Gruppe und Hesselberg-Gruppe haben ihre Mitgliedsgemeinden über dieses Genehmigungsverfahren in Kenntnis gesetzt und die Mitgliedsgemeinden informieren somit auf diesem Wege über die Veröffentlichung der Aufsichtsbehörde.
Informationsteil des „neuen“ Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe
Die Beitrags- und Gebührenkalkulation ist in einem mehrmonatigen Verfahren durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband akribisch erfolgt und unter Einbeziehung der nicht unerheblichen Preissteigerungen der Vergangenheit sowie aufgrund der anstehenden Investitionen, der gesetzlichen Vorgaben (Stichwort „Wassercent“) und veränderten Wasserverbräuche zu folgendem Ergebnis gekommen:
| Grundgebühr (bis 4,0 m³/h): | 96,00 € |
| Verbrauchsgebühr pro m3 Wasser: | 02,51 € |
| Beitragssatz pro m2 Grundstücksfläche: | 00,53 € |
| Beitragssatz pro m2 Geschossfläche: | 03,76 € |
Diese Kalkulation ist auf vier Jahre ausgelegt (2026 bis 2029).
Zur Durchführung der Gebührenabrechnungen 2025 (in den ersten Monaten des Jahres 2026) haben wir Sie – vorbehaltlich der eigenen technischen und organisatorischen Entwicklung bzw. der weiteren rechtlichen Vorgaben – bereits im September 2025 auf diesem Wege informiert.
Bei Rückfragen steht Ihnen die gemeinsame Geschäftsstelle unter Tel.-Nr. 09832/708899-11 oder E-Mail „poststelle@hesselberg-gruppe.de“ zur Verfügung.
Ehingen/Wassertrüdingen, im November 2025
Dieter Schröder | Stefan Ultsch | Karl Fickel |
ZV Rastberg-Gruppe | Stadt Wassertrüdingen | ZV Hesselberg-Gruppe |