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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Markt Weiltingen für den Vorentwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Veitsweiler II“

Der Marktgemeinderat Weiltingen hat in der Sitzung vom 13.10.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Veitsweiler II“ beschlossen. In der Sitzung vom 13.01.2025 wurde der Vorentwurf gebilligt und frühzeitige öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Bedarf an Wohnbauflächen im Ortsteil Veitsweiler. Dem Bedarf entsprechend soll ein Wohngebiet gem. § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung im Markt Weiltingen zu gewährleisten.

Die geplanten Wohnbauflächen grenzen im Süden an die bestehende Wohnbebauung des Wohngebietes „Veitsweiler“. Nördlich, östlich und westlich grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen an.

Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 0,60 ha und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 1830 und 1831 (teilweise) der Gemarkung Weiltingen.

Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Veitsweiler II“ mit Begründung (Stand 13.01.2025), Umweltbericht (Stand 08.11.2024) und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (Stand 08/2022) ist vom

28.02.2025 bis einschließlich 04.04.2025

im Internet auf der Homepage des Markt Weiltingen unter dem Reiter „leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-und-mehr“ veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen im Bauamt der VG Wilburgstetten, Alte Schulstr. 8, 91634 Wilburgstetten während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt bzw. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Wohngebiet „Veitsweiler II“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Veitsweiler II“ nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Weiltingen, 21.02.2025
gez.
Christoph Schmidt
Erster Bürgermeister