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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Markt Weiltingen

für den Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Gänswasen“

Der Marktgemeinderat Weiltingen hat in der Sitzung am 13.01.2025 die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Gänswasen“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Entwurf gebilligt und öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Flächennutzungsplan wird in einem Teilbereich geändert.

Die Änderung ist erforderlich, um den Flächennutzungsplan mit den Zielen des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Gänswasen“ abzugleichen.

Das punktuelle Änderungsverfahren wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 2,36 ha und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 1563 (teilw.), 1564, 1562/1 (teilw.), 1562 (teilw.) und 327 (teilw.) der Gemarkung Weiltingen. Die geplanten Wohnbauflächen grenzen im Norden an bestehende Wohnbebauung. Im Süden und Osten grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, im Osten grenzt die Ortsstraße Richtung Veitsweiler an.

Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:

Der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Gänswasen“ mit Begründung (Stand 13.01.2025) und Umweltbericht (Stand 04.11.2024) ist vom

28.02.2025 bis einschließlich 04.04.2025

im Internet auf der Homepage des Markt Weiltingen unter dem Reiter „leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-und-mehr“ eröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen im Bauamt der VG Wilburgstetten, Alte Schulstr. 8, 91634 Wilburgstetten während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist elektronisch übermittelt bzw. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Gänswasen“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)

Markt Weiltingen, 21.02.2025
gez.
Christoph Schmidt
Erster Bürgermeister