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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Markt Weiltingen

für den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Gänswasen“

Der Marktgemeinderat Weiltingen hat in seiner Sitzung am 13.01.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Gänswasen“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Verfahrenswechsel zum Regelverfahren wurde in gleicher Sitzung beschlossen, da das beschleunigte Verfahren gem. § 13b BauGB aufgrund des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 nicht mehr angewendet werden darf.

Aufgrund des erforderlichen Verfahrenswechsel in das Regelverfahren sind eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht erforderlich. Es müssen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Weiterhin kann der Flächennutzungsplan nicht im Berichtigungsverfahren geändert werden. Aus diesem Grund wird die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Bedarf an Wohnbauflächen in Weiltingen. Ziel des Bebauungsplanes ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bedarfsgerechte städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Neben den Wohnbauflächen sind Richtung Weihergraben Grundstücke zur Schrebergartennutzung festgesetzt.

Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 2,36 ha und umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 1563 (teilw.), 1564, 1562/1 (teilw.), 1562 (teilw.) und 327 (teilw.) der Gemarkung Weiltingen. Die geplanten Wohnbauflächen grenzen im Norden an bestehende Wohnbebauung. Im Süden und Osten grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen, im Osten grenzt die Ortsstraße Richtung Veitsweiler an. Das Plangebiet wird derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Am Gänswasen“ mit Begründung und integriertem Grünordnungsplan (Stand 13.01.2025.02.2022), Umweltbericht (Stand 04.11.2024) sowie spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (Stand 08/2022) ist vom

28.02.2025 bis einschließlich 04.04.2025

im Internet auf der Homepage des Markt Weiltingen unter dem Reiter „leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-und-mehr“ eröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen im gleichen Zeitraum die Unterlagen im Bauamt der VG Wilburgstetten, Alte Schulstr. 8, 91634 Wilburgstetten während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Am Gänswasen“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Am Gänswasen“ nicht von Bedeutung ist.

Zu der o. g. Bauleitplanung liegen die folgenden umweltbezogenen Informationen für die einzelnen Schutzgüter vor:

Schutzgut Landschaft

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Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie biologische Vielfalt

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Schutzgut Boden

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Schutzgut Mensch

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Schutzgüter Wasser, Klima, Kultur- und Sachgüter

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Schutzgut Wechselbeziehungen

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Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Markt Weiltingen, 21.02.2025
gez.
Christoph Schmidt
Erster Bürgermeister