Markt Weiltingen
für den Vorentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
Dörfliches Wohngebiet „Wörnitzhofen“
Der Marktgemeinderat Weiltingen hat in der Sitzung vom 06.02.2023 die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Dörfliches Wohngebiet „Wörnitzhofen“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan für das Dorfgebiet „Wörnitzhofen“ wurde im Januar 2012 rechtskräftig.
Anlass der 1. Änderung ist die geringfügige Anpassung des Geltungsbereichs am nordöstlichen Rand und die bedarfsgerechte Erweiterung Richtung Norden, um den örtlichen Bedarf an Wohnbaugrundstücken im Ortsteil Wörnitzhofen zu decken.
Der Geltungsbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 2,7 ha. Der rechtskräftige Bebauungsplan hat eine Größe von ca. 1,8 ha, die Erweiterung des Geltungsbereichs beträgt ca. 0,9 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst im Einzelnen die folgenden Grundstücke mit den Flurstücken Nr. 486 (teilw.), 485, 481, 64 (teilw.), 64/1, 63, 63/1, 62, 3/1 und 1 der Gemarkung Wörnitzhofen.
Der Vorentwurf der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Dörfliches Wohngebiet „Wörnitzhofen“ mit Begründung und Umweltbericht liegt im Bauamt der VG Wilburgstetten, Alte Schulstr. 8, 91634 Wilburgstetten vom
28.03.2023 bis einschließlich 28.04.2023,
während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Dörfliches Wohngebiet „Wörnitzhofen“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Dörfliches Wohngebiet „Wörnitzhofen“ nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.weiltingen.de veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
| Weiltingen, 17.03.2023 | gez. Christoph Schmidt | (Siegel) |
| Ort, Datum | 1. Bürgermeister |