Markt Weiltingen
für den Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Wörnitzhofen“
Der Marktgemeinderat Weiltingen hat in der Sitzung vom 06.02.2023 die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Dörfliches Wohngebiet „Wörnitzhofen“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde der Vorentwurf gebilligt und beschlossen die frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan wird in einem Teilbereich geändert. Die Änderung des Flächennutzungsplanes soll die notwendige Rechtsgrundlage zur weiteren Wohnbebauung im Ortsteil Wörnitzhofen schaffen.
Es ist die bedarfsgerechte Erweiterung der gemischten Bauflächen geplant und die Darstellung des erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichs am nordöstlichen Rand des Plangebietes.
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes beträgt ca. 0,9 ha und umfasst eine Teilfläche der Flurnummer 486 der Gemarkung Wörnitzhofen.
Die Darstellungen der Teilflächennutzungsplanänderung entsprechen der Darstellung des Bebauungsplanes “Wörnitzhofen”.
Der Vorentwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung sowie der Umweltbericht liegen im Bauamt der VG Wilburgstetten, Alte Schulstr. 8, 91634 Wilburgstetten vom
28.03.2023 bis einschließlich 28.04.2023,
während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter www.weiltingen.de veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nur bei Flächennutzungsplänen:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
| Weiltingen, 17.03.2023 | gez. Christoph Schmidt | (Siegel) |
| Ort, Datum | 1. Bürgermeister |