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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 3/2023
Aktuelle Vorlauftexte
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Aus dem Marktgemeinderat

In der Sondersitzung am 15.02.2023 wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt.

Der Marktgemeinderat beschloss ein Konzept für eine einfache Dorferneuerung in der Oberen Straße im Jahr 2024 mit der Sofort-Maßnahme „Nahversorgungszentrum Weiltingen 2023“.

In Weiltingen besteht die Möglichkeit die im Jahr 2019 weggefallene Nahversorgung mit einem Lebensmittelmarkt wiederherzustellen. Es wird in einem ehemaligen Saal einer in 2022 geschlossen Gaststätte ein Verbrauchermarkt mit überlangen Öffnungszeiten (5.00 - 23.00 Uhr) sowie eine Bäckereiverkaufsstelle mit Kaffee entstehen. Zur Umsetzungsunterstützung in beratender sowie in finanzieller Sicht wird ein Antrag zu einer einfachen Dorferneuerung gestellt werden. Ohne die finanzielle Unterstützung für die Gesamtmaßnahme durch das Amt für Ländliche Entwicklung ist die Maßnahme für die Betreiber und die Marktgemeinde Weiltingen nicht umsetzbar. Der Bereich umfasst die Obere Straße von Haus Nummer 3 bis 16.

Die Entwurfsplanung der Umgestaltung des Außenbereichs mit Sicherstellung eines durchgängig nutzbaren Gehwegs in diesen Bereich sowie Parkmöglichkeiten wurde in einer Bürgerveranstaltung am 29.01.2023 im ehemaligen Saal der Gaststätte Kirchdörfer bei einer Beteiligung von über 100 interessierten Bürgern, sowie einigen Bürgermeistern von anderen Gemeinden in der ILE Hesselberg I Limes vorgestellt und diskutiert. Die finale Planung wird im Zuge der Detailplanung festgelegt.

In der Sitzung am 06.03.2023 wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt.

Dem Antrag zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit PKW-Stellplätzen An der Keltenschanze in Weiltingen wurde einer Befreiung zum Bebauungsplan wegen einer Übersteigung des Schallleistungspegels nicht stattgegeben. Die Bauherren wurden aufgefordert einen Vorschlag zur Schallminderung gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans einzureichen.

Das gemeindliche Einvernehmen für den Einbau von Monteurapartments in ein bestehendes Gebäude in Weiltingen wurde erteilt.

Die momentan gültige Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Marktgemeinde ist vom 11.11.2015. Durch Änderungen in der Rechtsprechung im Erschließungsbeitragsrecht empfehlen die überörtliche Rechnungsprüfung sowie der Bayerische Gemeindetag Satzungen regelmäßig mit den zur Verfügung gestellten Satzungsmustern abzugleichen. Den im Satzungsmuster hinzugekommenen Ergänzungen und Änderungen stimmte der Marktgemeinderat zu.

Der Marktgemeinderat stimmt der 2. Änderung zur Hundesteuersatzung zu. In Bayern wurde das Ausbildungsprogramm „Bayerische ASP(Afrikanische Schweinepest)-Kadaver-Such-Hundestaffel“ ins Leben gerufen und empfohlen solche Hunde von der Steuer zu befreien.

Der Bürgermeister informierte den Marktgemeinderat über die geplanten Bürgerversammlungen.