Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Am Schaarfeld“ in einem namenlosen Entwässerungsgraben zum Schellengraben durch den Markt Weiltingen.
Das Landratsamt Ansbach hat mit Bescheid vom 19.02.2024, Az. 6411.01-0442/0001 SG 43gr die gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Am Schaarfeld“ in einem namenlosen Entwässerungsgraben zum Schellengraben durch den Markt Weiltingen, Landkreis Ansbach befristet bis 31.12.2043 erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrundeliegenden Antragsunterlagen liegt zur allgemeinen Einsicht bei der Gemeindeverwaltung Weiltingen in der Zeit vom 18.03.2024 bis 02.04.2024 während der Dienststunden aus. Der Bescheid wurde dem Antragsteller zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.