Hundehalter können sich meist nicht vorstellen, dass es Menschen gibt, die ängstlich oder gar ausgesprochen panisch auf freilaufende Hunde reagieren. Um das Zusammentreffen beider in der Öffentlichkeit gefahrlos zu gestalten, sollten Hunde auf allen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen ständig an der Leine geführt werden. Das Mitnehmen von Hunden auf Kinderspielplätzen ist grundsätzlich verboten.
Hundehaufen auf öffentlichen Plätzen, Gehwegen, Grünstreifen und Kinderspielplätzen sind nicht nur ein Ärgernis, sondern auch ein Hygieneproblem, insbesondere für Kinder. Alle Hundehalter sind verpflichtet, die unliebsamen Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen. Auch wenn Sie Ihren Hund angemeldet haben und Hundesteuer bezahlen, sind Sie natürlich dennoch dazu verpflichtet. Die verbreitete Meinung, durch Zahlung von Hundesteuer von dieser Verpflichtung befreit zu sein, ist falsch. Die Rechtslage ist dazu eindeutig. Die Beseitigung eines Hundehaufens dauert keine Minute. Mit den von der Gemeinde bereitgestellten kostenlosen Beuteln in den aufgestellten Hundeklos ist das auch kein Problem.
Bitte gehen Sie achtsam mit Ihren Mitmenschen um.