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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 3/2025
Nachrichten aus der Gemeinde
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Überprüfung und Nachschätzung der Bodenschätzungsergebnisse

Die Bodenschätzungsergebnisse der Gemarkung Wörnitzhofen 3679 werden auf Grund eines durchgeführten Feldvergleichs ab 10.03.2025 nach § 11 BodSchätzG überprüft und nachgeschätzt.

Gegebenenfalls werden vom Schätzungsausschuss auf den Grundstücken Bodenproben gezogen. Nach § 15 BodSchätzG sind die Eigentümer und die Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen zuzulassen. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht nicht.