Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten hat am 26.02.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat die Satzung rechtsaufsichtlich überprüft und gem. Schreiben vom 10.03.2025 AZ: 941.04.-0007/0001, SG 22 genehmigt. Die Haushaltssatzung wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art. 65 Abs. 3 GO).
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten zur Einsichtnahme aus.
Aufgrund des Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO und Art. 40 KommZG i. V. m. Art. 63 ff. GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 2.086.350 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 284.300 €
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Verwaltungsumlage:
1.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 1.086.950,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen.
1.2 Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand 30.06.2024 auf 5.128 Einwohner festgesetzt.
1.3 Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 211,96 € festgesetzt.
2. Investitionsumlage:
2.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 180.500,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2.2 Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand 30.06.2024 auf 5.128 Einwohner festgesetzt.
2.3 Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 35,20 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.