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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 3/2025
Aktuelle Vorlauftexte
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Aktuelles

die Arbeiten an der Kläranlage gehen weiter. Die Außenflächen werden fertig aufgefüllt, die Entwässerung verlegt. Dann können die Rohre verlegt werden.

Für die ILE Hesselberg I Limes (Zusammenschluss von 10 Gemeinden um den Hesselberg) wurden die Punkte der Zusammenarbeit in einer zweitägigen Klausur in Klosterlangheim überarbeitet und die alten Ziele geprüft. Es wurden die Gedanken weit gezogen - bis hin zu einem ganz engen Zusammenschluss der umliegenden Gemeinden - einer „Stadt Hesselberg“ - mit allen Verwaltungseinheiten wie in einer Großen Kreisstadt. In der letzten Marktgemeinderatssitzung hat Helmut Mehrike darüber berichtet, da er mit dabei war. In diesem Mitteilungsblatt ist eine Zusammenfassung abgedruckt.

Zu Beginn des Jahres sind wieder viele Jahreshauptversammlungen der Vereine im Weiltinger Gemeindegebiet. Bei den meisten bin ich anwesend. Es ist immer wieder begeisternd, welche enormen ehrenamtlichen Leistungen erbracht werden um gemeinsame Unternehmungen zu organisieren und große Ziele zu erreichen. Oft kommt es dabei vor, dass von Vereinsmitgliedern Entscheidungen des Marktgemeinderates hinterfragt werden. Dies nehme ich gerne zum Anlass, um auf die Möglichkeit der Mitwirkung als Marktgemeinderat hinzuweisen. Im Februar 2026 wird der Marktgemeinderat und der 1. Bürgermeister wieder neu gewählt. Jeder ist aufgefordert, sich an der Bildung von Wählergemeinschaften einzubringen. Nur wer sich aufstellen lässt, kann auch gewählt werden. Nur wer im Marktgemeinderat gewählt ist, kann wirklich die Zukunft mitgestalten.

Der erste Bürgermeister wird nach dem Beschluss des Marktgemeinderates ab Mai 2026 berufsmäßiger Erster Bürgermeister werden. Der Rat hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht.

Nachfolgend der komplette Sachvortrag zur Sitzung

Am 08.03.2026 finden die Kommunalwahlen mit der Wahl des Ersten Bürgermeisters in Weiltingen statt.

Bisher ist der Erste Bürgermeister der Marktgemeinde Weiltingen Ehrenbeamter (Ehrenamtsbürgermeister, (siehe Anlage Satzung vom 07.11.2007)). In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates, TOP 9 b am 09.09.2024 wurde festgehalten, dass die Rechtstellung im Januar 2025 geklärt werden soll.

Als Anlage ist die Satzung über die Rechtstellung des Ersten Bürgermeisters (Entwurf Stand 20.01.2025) angefügt.

Die Entscheidung, ob die Marktgemeinde Weiltingen einen hauptamtlichen Ersten Bürgermeister einstellen soll, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Die sozialen, fachlichen und persönlichen Eignungen sind immer Voraussetzungen für eine zielführende und erfolgreiche Amtstätigkeit des ersten Bürgermeisters in einer Gemeinde. Jeder Amtsträger ist auf die Zuarbeit und Unterstützung der Verwaltung, sowie der Marktgemeinderäte und Bürger angewiesen.

Nachfolgend aufgeführt Vor- bzw. Nachteile eines hauptamtlichen Ersten Bürgermeisters:

Vorteile:

  • Professionelle Führung: Der hauptamtliche Erste Bürgermeister widmet seine volle Arbeitszeit der Leitung der Marktgemeinde. Dies ermöglicht (bei gleicher Eignung / Vorbildung) eine professionellere und effizientere Führung der Verwaltung und die Umsetzung von immer mehr durchzuführenden Projekten in der Marktgemeinde
  • Kontinuität und Stabilität: Im Gegensatz zu einem ehrenamtlichen Ersten Bürgermeister kann sich der hauptamtliche Erste Bürgermeister kontinuierlich um die Belange der Marktgemeinde kümmern. Dies kann für Stabilität und Verlässlichkeit in der Marktgemeindepolitik sorgen.
  • Komplexere Aufgabenbewältigung: Gerade in der Marktgemeinde mit ihren komplexen Aufgabenfeldern (z.B. Bauleitplanung, Abwasser, Finanzen) ist der zeitliche Einsatz eines hauptamtlichen Ersten Bürgermeisters besser.
  • Bessere Repräsentation: Ein hauptamtlicher Erster Bürgermeister kann die Marktgemeinde besser nach außen vertreten, da er flexibler in seiner Zeitgestaltung ist und Termine wahrnehmen kann, die für einen ehrenamtlichen Ersten Bürgermeister schwer zu realisieren wären.
  • Ein hauptamtlicher Erster Bürgermeister muss seinen Wohnort nicht in der Marktgemeinde haben, was eine bessere Auswahl für die fachliche Eignung der Bewerber ermöglicht.
  • Unabhängigkeit: Ein hauptamtlicher Erster Bürgermeister ist finanziell unabhängiger von anderen Berufen und kann sich somit unvoreingenommener für die Interessen der Gemeinde einsetzen.

Nachteile:

  • Höhere Kosten: Die Einstellung eines hauptamtlichen Ersten Bürgermeisters in der Marktgemeinde verursacht höhere Personalkosten. Ohne Einberechnung von Pension oder Ehrensoldansprüche sind dies ca. 56 000 €/jährlich gegenüber der aktuellen Arbeitgeberaufwandes unter Einbezug des aktuellen Arbeitgeberaufwandes des zweiten und dritten Bürgermeisters.
  • Ein hauptamtlicher Erster Bürgermeister muss seinen Wohnort nicht in der Marktgemeinde haben, so kann es sein, dass er weniger Hintergrundinformationen zu aktuellen oder vergangenen Themen hat.
  • Ein hauptamtlicher Erster Bürgermeister verliert den Kontakt zur Bürgerschaft, da er nicht mehr so stark im lokalen Leben verankert ist wie ein ehrenamtlicher Erster Bürgermeister.
  • Bürokratisierung: Mit der Professionalisierung der Marktgemeindeführung kann auch eine Zunahme der Verwaltungsbürokratie einhergehen.
  • Weniger Bürgerbeteiligung: Die Bürgerbeteiligung könnte abnehmen, da die Bürger das Gefühl haben könnten, dass die wichtigen Entscheidungen ohnehin von einem hauptamtlichen Ersten Bürgermeister getroffen werden.
  • Potenzielle „Amtsmüdigkeit“: Bei längerer Amtszeit kann es zu einer gewissen „Amtsmüdigkeit“ kommen, was sich negativ auf die Motivation und Leistungsfähigkeit des hauptamtlichen Ersten Bürgermeisters auswirken kann.

Der Marktgemeinderat muss die Vor- und Nachteile abwägen und zu einer Entscheidung kommen, ob der Erste Bürgermeister der Marktgemeinde ab 01.05.2026 Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Erster Bürgermeister) werden soll oder ehrenamtlicher Erster Bürgermeister bleiben wird.

Ich denke der folgende Satz ist der wichtigste - er fasst zusammen, dass Entscheidungen mit dem Marktgemeinderat erarbeitet und von diesem beschlossen werden und immer ein aktiver Marktgemeinderat die Grundlage für zukunftsweisende Entscheidungen ist.

„Die sozialen, fachlichen und persönlichen Eignungen sind immer Voraussetzungen für eine zielführende und erfolgreiche Amtstätigkeit des ersten Bürgermeisters in einer Gemeinde. Jeder Amtsträger ist auf die Zuarbeit und Unterstützung der Verwaltung, sowie der Marktgemeinderäte und Bürger angewiesen“

Viele Grüße euer 1. Bürgermeister

Christoph Schmidt.