die Arbeiten an der Kläranlage gehen weiter. Die Außenflächen werden fertig aufgefüllt, die Entwässerung verlegt. Dann können die Rohre verlegt werden.
Für die ILE Hesselberg I Limes (Zusammenschluss von 10 Gemeinden um den Hesselberg) wurden die Punkte der Zusammenarbeit in einer zweitägigen Klausur in Klosterlangheim überarbeitet und die alten Ziele geprüft. Es wurden die Gedanken weit gezogen - bis hin zu einem ganz engen Zusammenschluss der umliegenden Gemeinden - einer „Stadt Hesselberg“ - mit allen Verwaltungseinheiten wie in einer Großen Kreisstadt. In der letzten Marktgemeinderatssitzung hat Helmut Mehrike darüber berichtet, da er mit dabei war. In diesem Mitteilungsblatt ist eine Zusammenfassung abgedruckt.
Zu Beginn des Jahres sind wieder viele Jahreshauptversammlungen der Vereine im Weiltinger Gemeindegebiet. Bei den meisten bin ich anwesend. Es ist immer wieder begeisternd, welche enormen ehrenamtlichen Leistungen erbracht werden um gemeinsame Unternehmungen zu organisieren und große Ziele zu erreichen. Oft kommt es dabei vor, dass von Vereinsmitgliedern Entscheidungen des Marktgemeinderates hinterfragt werden. Dies nehme ich gerne zum Anlass, um auf die Möglichkeit der Mitwirkung als Marktgemeinderat hinzuweisen. Im Februar 2026 wird der Marktgemeinderat und der 1. Bürgermeister wieder neu gewählt. Jeder ist aufgefordert, sich an der Bildung von Wählergemeinschaften einzubringen. Nur wer sich aufstellen lässt, kann auch gewählt werden. Nur wer im Marktgemeinderat gewählt ist, kann wirklich die Zukunft mitgestalten.
Der erste Bürgermeister wird nach dem Beschluss des Marktgemeinderates ab Mai 2026 berufsmäßiger Erster Bürgermeister werden. Der Rat hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht.
Nachfolgend der komplette Sachvortrag zur Sitzung
Am 08.03.2026 finden die Kommunalwahlen mit der Wahl des Ersten Bürgermeisters in Weiltingen statt.
Bisher ist der Erste Bürgermeister der Marktgemeinde Weiltingen Ehrenbeamter (Ehrenamtsbürgermeister, (siehe Anlage Satzung vom 07.11.2007)). In der nichtöffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates, TOP 9 b am 09.09.2024 wurde festgehalten, dass die Rechtstellung im Januar 2025 geklärt werden soll.
Als Anlage ist die Satzung über die Rechtstellung des Ersten Bürgermeisters (Entwurf Stand 20.01.2025) angefügt.
Die Entscheidung, ob die Marktgemeinde Weiltingen einen hauptamtlichen Ersten Bürgermeister einstellen soll, ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Die sozialen, fachlichen und persönlichen Eignungen sind immer Voraussetzungen für eine zielführende und erfolgreiche Amtstätigkeit des ersten Bürgermeisters in einer Gemeinde. Jeder Amtsträger ist auf die Zuarbeit und Unterstützung der Verwaltung, sowie der Marktgemeinderäte und Bürger angewiesen.
Nachfolgend aufgeführt Vor- bzw. Nachteile eines hauptamtlichen Ersten Bürgermeisters:
Vorteile:
Nachteile:
Der Marktgemeinderat muss die Vor- und Nachteile abwägen und zu einer Entscheidung kommen, ob der Erste Bürgermeister der Marktgemeinde ab 01.05.2026 Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Erster Bürgermeister) werden soll oder ehrenamtlicher Erster Bürgermeister bleiben wird.
Ich denke der folgende Satz ist der wichtigste - er fasst zusammen, dass Entscheidungen mit dem Marktgemeinderat erarbeitet und von diesem beschlossen werden und immer ein aktiver Marktgemeinderat die Grundlage für zukunftsweisende Entscheidungen ist.
„Die sozialen, fachlichen und persönlichen Eignungen sind immer Voraussetzungen für eine zielführende und erfolgreiche Amtstätigkeit des ersten Bürgermeisters in einer Gemeinde. Jeder Amtsträger ist auf die Zuarbeit und Unterstützung der Verwaltung, sowie der Marktgemeinderäte und Bürger angewiesen“
Viele Grüße euer 1. Bürgermeister