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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung für die Erhebung der Hundesteuer(Hundesteuersatzung - HStS)

Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Marktgemeinde Weiltingen folgende 2. Änderungssatzung:

§ 1

Die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) vom 07.11.2017 wird wie folgt geändert:

ergänze § 2 (Steuerfreiheit) Nr. 12 neu:

Hunden, die eine Prüfung zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit im Anzeigen verendeten Schwarzwilds bestanden haben, als sogenannter ASP-Kadaver-Suchhund in einem Hundegespann Mitglied in der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind und für die Vorbeugung vor bzw. Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung stehen.

§ 2

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Weiltingen, 21.03.2023
Markt Weiltingen
gez.
Christoph Schmidt
Erster Bürgermeister