Aufgrund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Marktgemeinde Weiltingen folgende 2. Änderungssatzung:
§ 1
Die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS) vom 07.11.2017 wird wie folgt geändert:
ergänze § 2 (Steuerfreiheit) Nr. 12 neu:
Hunden, die eine Prüfung zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit im Anzeigen verendeten Schwarzwilds bestanden haben, als sogenannter ASP-Kadaver-Suchhund in einem Hundegespann Mitglied in der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind und für die Vorbeugung vor bzw. Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung stehen.
§ 2
Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.