Die Zweckverbandsversammlung hat am 17.02.2025 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat die Satzung rechtsaufsichtlich geprüft (Schreiben vom 20.03.2025, Az. 941.06-0012/001 SG 22). Die Haushaltssatzung wird nachstehend zur Erlangung der Rechtswirksamkeit amtlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, öffentlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg in 91725 Ehingen, Zimmer 1.3, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausliegt (Art. 65 Abs. 3 GO).
Aufgrund der §§ 6, 7 und 11 der Verbandssatzung, Art. 26 Abs. 1 und 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 504.300,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 52.000,00 €
ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht notwendig.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Verwaltungsumlage — 195.000,00 €
Umlegungsschlüssel ist § 12 der Satzung des Zweckverbandes vom 19.12.2001. Die Umlage ist fällig je zur Hälfte zum 01.03.2025 und 01.09.2025
Investitionsumlage — 40.000,00 €
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 84.000,00 € festgesetzt (je 42.000,00 € VR Bank und Sparkasse).
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.