Titel Logo
Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Die Marktgemeinde Weiltingen erlässt nach Art. 23 i. v. m. Art. 34 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 573) geändert worden, ist folgende Satzung:

§ 1

Der Erste Bürgermeister der Marktgemeinde Weiltingen ist ab 01.05.2026 Beamter auf Zeit (berufsmäßiger Erster Bürgermeister).

§ 2

(1)

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

(2)

Die Satzung vom 07.11.2007 wird mit dieser Satzung aufgehoben.

Weiltingen, 12.03.2025
Markt Weiltingen
gez.
Christoph Schmidt
Erster Bürgermeister