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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 4/2026
Aus dem Landkreis Ansbach
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Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz

Für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in Verkehr bringen bietet das Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an.

Nächster Termin: Donnerstag, 07.05.2026, 10:00 Uhr, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Luitpoldstraße 5.

Die Gebühr für die Belehrung beträgt 28,-- € pro Person.

Weitere Informationen und Anmeldung unter Telefon: 0981 468-7802