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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten hat am 05.03.2026 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat die Satzung rechtsaufsichtlich überprüft und gem. Schreiben vom 17.03.2026, AZ: 941.04.-0007/0001 SG 22 genehmigt. Die Haushaltssatzung wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art. 65 Abs. 3 GO).

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten zur Einsichtnahme aus.

Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten

für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund des Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO und Art. 40 KommZG i. V. m. Art. 63 ff. GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf 

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

1. Verwaltungsumlage:

1.1

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur  Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026  auf 1.254.100,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der  Mitgliedsgemeinden bemessen.

1.2

Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl  nach dem Stand 30.06.2025 auf 5.061 Einwohner festgesetzt.

1.3

Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 247,80 € festgesetzt.

2. Investitionsumlage:

2.1

Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur  Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt wird für das  Haushaltsjahr 2026 auf 70.500,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der  Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen.

2.2

Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl  nach dem Stand 30.06.2025 auf 5.061 Einwohner festgesetzt.

2.3

Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 13,93 € festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Wilburgstetten, den 05.03.2026
gez.
Michael Sommer
Gemeinschaftsvorsitzender