Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsanlagen RÜ Weiltingen, SRK Frankenhofen, SRK Veitsweiler, SRK Weiltingen in die Gewässer Wörnitz, Heimleinwiesengraben und Weihergraben durch den Markt Weiltingen, Landkreis Ansbach.
Das Landratsamt Ansbach hat mit Bescheid vom 30.03.2023, Az. 6411.01-0348/0001 SG 43gr die gehobene Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser aus den Entlastungsanlagen RÜ Weiltingen, SRK Frankenhofen, SRK Veitsweiler, SRK Weiltingen in die Gewässer Wörnitz, Heimleinwiesengraben und Weihergraben durch den Markt Weiltingen, Landkreis Ansbach befristet bis 31.12.2042 erteilt.
Eine Ausfertigung des Bescheides mit Rechtsbehelfsbelehrung und den zugrundeliegenden Antragsunterlagen liegt zur allgemeinen Einsicht bei der Gemeindeverwaltung Weiltingen in der Zeit vom 22.05.2023 bis 05.06.2023 während der Dienststunden aus. Der Bescheid wurde dem Antragsteller zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.