Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten hat am 18.04.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat die Satzung rechtsaufsichtlich überprüft und gem. Schreiben vom 09.05.2023 AZ: 941.04.-0007/0001, SG 22 genehmigt. Die Haushaltssatzung wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art. 65 Abs. 3 GO).
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten zur Einsichtnahme aus.
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten
für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO und Art. 40 KommZG i. V. m. Art. 63 ff. GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 1.322.800 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf — 165.400 €
§ 2
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
1. Verwaltungsumlage:
1.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 828.200,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen.
1.2 Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand 30.06.2022 auf 5.235 Einwohner festgesetzt.
1.3 Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner auf 158,20 € festgesetzt.
2. Investitionsumlage:
2.1 Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2023 auf 94.000,00 € festgesetzt und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen der Mitgliedsgemeinden bemessen.
2.2 Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand 30.06.2022 auf 5.235 Einwohner festgesetzt.
2.3 Die Investitionsumlage wird je Einwohner auf 17,96 € festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 € festgesetzt.
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.