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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeitgem. § 3 Abs. 2 BauGB

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Markt Weiltingen

für den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Gewerbegebiet „Am Schaarfeld“

Der Marktgemeinderat Weiltingen hat in seiner Sitzung vom 08.05.2023 den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet „Am Schaarfeld“ gebilligt.

Anlass der 1. Änderung ist zum einen, ungenutzte Gewerbeflächen zurückzunehmen und zum anderen, an anderer Stelle bedarfsgerecht zu erweitern. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die bessere Nutzbarkeit der gewerblichen Bauflächen in Weiltingen. Mit der Anpassung der Flächen besteht die Möglichkeit ortsansässigen Betrieben Bauflächen zur gewerblichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wird durch die Änderung ein homogeneres Gebiet erreicht.

Das Gewerbegebiet liegt im Osten von Weiltingen am Ortsrand Richtung Frankenhofen.

Mit der geplanten Änderung des Gewerbegebietes ist eine Erweiterung der Bauflächen Richtung Osten auf der Flurnummer 1426 Gemarkung Weiltingen von ca. 1,8 ha und gleichzeitig die Rücknahme ungenutzter Gewerbeflächen auf den Flurnummern 1430 und 1431 Gemarkung Weiltingen von ca. 1,1 ha geplant.

Der Geltungsbereich der Änderung betrifft den unbebauten Bereich und die Erschließungsstraße, hat eine Größe von ca. 4,2 ha und umfasst die Flurstücke 1425, 1426, 1426/1, 1428, 1429 (teilw.), 1429/1 (teilw.), 1430 (teilw.), 1431 (teilw.), 1432 (teilw.) der Gemarkung Weiltingen

Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt dargestellt:

Die erforderlichen externen Ausgleichsmaßnahmen (CEF – Maßnahme für die Feldlerche) werden auf einer Teilfläche des Flurstücks 1849, Gemarkung Veitsweiler (südlich von Weiltingen) festgesetzt.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „Am Schaarfeld“, bestehend aus dem Plan mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Grünordnung (Stand 08.05.2023), sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (Stand August 2022), der schalltechnischen Untersuchung (Stand März 2023) und dem Umweltbericht (Stand Mai 2023) liegt im Bauamt der VG Wilburgstetten, Alte Schulstr. 8, 91634 Wilburgstetten vom

30.05.2023 bis einschließlich 30.06.2023,

während der allgemeinen Dienstzeiten öffentlich aus.

Zum Bebauungsplan liegen die folgenden umweltbezogenen Informationen für die einzelnen Schutzgüter vor:

Schutzgut Landschaft

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Umweltbericht

Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie biologische Vielfalt

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Umweltbericht

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spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

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Stellungnahme des Landratsamtes Ansbach (Technischer Umweltschutz SG 42 und 44) vom 09.11.2022

Schutzgut Boden

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Umweltbericht

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Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 27.10.2022

Schutzgut Mensch

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Umweltbericht

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Schalltechnische Untersuchung

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Stellungnahme des Landratsamtes Ansbach (Technischer Immissionsschutz SG 42 und 44) vom 09.11.2022

Schutzgüter Wasser, Klima, Kultur- und Sachgüter

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Umweltbericht

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Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vom 27.10.2022

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Stellungnahme des Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege München vom 19.10.2022

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Stellungnahme Kreisheimatpfleger vom 02.11.2022

Schutzgut Wechselbeziehungen

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Umweltbericht

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen auch im Internet unter www.weiltingen.de unter der Rubrik „Leben & Wohnen / Bauen und Wohnen einzusehen.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bzw. per E-Mail (info@weiltingen.de) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans für das Gewerbegebiet „Am Schaarfeld“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Weiltingen, 19.05.2023
gez.
Christoph Schmidt
Erster Bürgermeister