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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Marktgemeinde Weiltingen für das Jahr 2024 wurde vom Landratsamt Ansbach mit Schreiben vom 21.03.2024 Az.: 941.03-0050/0001 SG 22 genehmigt.

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Marktgemeinde Weiltingen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird

festgesetzt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  3.47.900 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf  —  6.692.300 €

§ 2

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 990.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden festgesetzt:

Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke):  —  550 v. H.

Grundsteuer B (sonstige Grundstücke):  —  550 v. H.

Gewerbesteuer:  —  340 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Weiltingen, 04.03.2024
gez. Christoph Schmidt
Erster Bürgermeister

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Wilburgstetten zur Einsichtnahme auf.