Die Zweckverbandsversammlung hat am 26.03.2024 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat die Satzung rechtsaufsichtlich geprüft (Schreiben vom 22.04.2024, Az. 941.06-0012/001 SG 22). Die Haushaltssatzung wird nachstehend zur Erlangung der Rechtswirksamkeit amtlich bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, öffentlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg in 91725 Ehingen, Zimmer 1.3, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausliegt (Art. 65 Abs. 3 GO).
Aufgrund der §§ 6, 7 und 11 der Verbandssatzung, Art. 26 Abs. 1 und 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt — in den Einnahmen und Ausgaben mit — 447.200,00 € — und
im Vermögenshaushalt — in den Einnahmen und Ausgaben mit — 12.000,00 € — ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen sind nicht notwendig.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
VERWALTUNGSUMLAGE — 192.000,00 €
Umlegungsschlüssel ist § 12 der Satzung des Zweckverbandes vom 19.12.2001. Die Umlage ist fällig je zur Hälfte zum 01.03.2024 und 01.09.2024
Investitionsumlage — Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 74.000,00 € festgesetzt (je 37.000,00 € VR Bank und Sparkasse).
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.