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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe hat am 25. März 2026 aufgrund der §§ 17 ff. der Verbandssatzung und Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.V.m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 in öffentlicher Sitzung beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat die Satzung rechtsaufsichtlich geprüft und mit Schreiben vom 27. April 2026 –

AZ: 941.06-0008/001 SG 22 – Stellung genommen bzw. soweit erforderlich, die Genehmigung erteilt.

Die Haushaltssatzung wird – wie nachstehend – amtlich bekannt gemacht (Art. 24 Abs. 1 Satz 2 KommZG und Art. 65 Abs. 3 GO).

Haushaltssatzung und Haushaltsplan samt Anlagen werden für die Dauer ihrer Gültigkeit (31. Dezember 2026), längstens bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung, in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Hesselberg-Gruppe, Erlenweg 2, 91717 Wassertrüdingen) während den allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereitgehalten.

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Aufgrund der §§ 17 ff. der Verbandssatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Hesselberg-Gruppe sowie des Art. 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt der Zweckverband Hesselberg-Gruppe folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 

2.747.980 Euro und

im Vermögenshaushalt in den Einnahmen

und Ausgaben mit

 

2.153.650 Euro

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Investitionen über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus wird in Höhe von 990.000 € (in Worten: neunhundertneunzigtausend) festgesetzt.

In Summe mit der nicht in Anspruch genommenen gültigen Kreditermächtigung aus Vorjahren (538.000 €) ergibt sich somit eine Gesamtkreditermächtigung in Höhe von 1.528.000 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Eine Betriebskostenumlage und eine Investitionsumlage werden im Haushaltsjahr 2026 von den Mitgliedsgemeinden nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000 Euro (in Worten: vierhundertfünfzigtausend) festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.

Wassertrüdingen, den 27. April 2026

Zweckverband zur Wasserversorgung

der Hesselberg-Gruppe

gez.
Schröder
Verbandsvorsitzender