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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

zur Aufhebung der

Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze

der Marktgemeinde Weiltingen (Hebesatzsatzung)

(in der Fassung der amtlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt 08/24 vom 16.08.2024)

Die Marktgemeinde Weiltingen erlässt auf Grund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) geändert worden ist, folgende

Satzung zur Aufhebung der Hebesatzsatzung

§ 1 Aufhebung

Die am 01.01.2025 in Kraft getretene Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Marktgemeinde Weiltingen (Hebesatzsatzung) (in der Fassung der amtlichen Bekanntmachung im Mitteilungsblatt 08/24 vom 16.08.2024) wird aufgehoben.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Weiltingen, 15.04.2026

Marktgemeinde Weiltingen

gez.
Christoph Schmidt
Erster Bürgermeister