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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 6/2023
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft
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Informationen zur Ausstellung/Verlängerung der Kinderreisepässe:

Seit 01.01.2021 beträgt die Gültigkeit eines Kinderreisepasses nur noch 1 Jahr. Dies wurde von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) durch die Dokumentensicherheit verbindlich geregelt. Diese sieht vor, dass alle von den EU-Mitgliedstaaten ausgestellten Reisepässe mit einem elektronischen Speichermedium (Chip) ausgestattet werden sollen. Ausgenommen hiervon sind Reisepässe, deren Gültigkeitsdauer 12 Monate oder weniger beträgt. Da der deutsche Kinderreisepass über keinen Chip verfügt und damit zu den vorläufigen Pässen gehört, darf er nach der EU-Verordnung somit nur mit einer Gültigkeitsdauer von bis zu zwölf Monaten ausgegeben werden.

Der Kinderreisepass wird für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt. Kinder benötigen für Auslandsreisen immer ein gültiges Ausweisdokument. Bei der Antragstellung ist persönliches Erscheinen des Antragstellers erforderlich wenn das Kind das 10. Lebensjahr vollendet hat, da die Unterschrift sofort zu leisten ist. Das Mitnehmen von Antragsformularen ist nicht möglich. Bitte Größe und Augenfarbe überprüfen.

Bei der Beantragung ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild vorzulegen (nicht älter als ein halbes Jahr). Außerdem wird bei Erstausstellung eines Dokumentes durch die VGem Wilburgstetten eine Geburtsurkunde und die Zustimmung von beiden gesetzlichen Vertretern benötigt. Das Formular zur Zustimmung können Sie auf der Homepage der VGem Wilburgstetten herunterladen. Bei alleiniger Sorge muss uns eine Negativbescheinigung vom Jugendamt vorgelegt werden.

Die alten/bisherigen Ausweisdokumente sind mitzubringen. Falls das alte Dokument verloren gegangen ist bzw. gestohlen wurde, ist dies unverzüglich dem Passamt mitzuteilen.

Eine Verlängerung des Kinderreisepasses ist nur möglich, wenn das Dokument noch gültig ist. Sobald ein Kinderreisepass abgelaufen ist, kann keine Verlängerung mehr eingetragen werden, sondern es muss ein neues Dokument ausgestellt werden.

Die Gebühr des Dokuments ist bereits bei Beantragung zu entrichten, da Sie den Kinderreisepass im Normalfall gleich ausgestellt/verlängert zurück erhalten.

Die Kosten für die Dokumente betragen:

Kinderreisepass:

Neuausstellung 13,00 € und die Verlängerung 6,00 € (das Dokument muss noch gültig sein)

Ein Termin zur Ausstellung von Dokumenten wird empfohlen. Sie können über die Homepage der VGem Wilburgstetten einen Termin online buchen oder telefonisch mit uns diesen vereinbaren.