Vielerorts ragen Hecken und Äste so in den Verkehrsraum, dass sie eine Gefahr darstellen. Durch überstehende Äste können Schäden an Fahrzeugen entstehen, die durch den Grundstückeigentümer ersetzt werden müssen.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, Bäume, Sträucher und Hecken entlang der Straßen und Gehwege im Hinblick auf das freizuhaltende, sogenannte Lichtraumprofil (die Umgrenzungslinie des Raums über der Fahrbahn, der für eine gefahrlose Benutzung durch die entsprechenden Fahrzeuge freizuhalten ist) zu überprüfen und nötigenfalls zurückzuschneiden.
Bäume und Hecken verschönern die Wohnorte und geben Freundlichkeit, trotzdem können sie auch eine Behinderung und manchmal sogar eine Gefahr für Spaziergänger, Radfahrer und Autofahrer sein.
Jeder Grundstückeigentümer hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass Sträucher und Heckenpflanzen sowie Bäume an öffentlichen Wegen und Straßen auf die nachfolgenden aufgeführten Maße zurückgeschnitten werden, um folgende Lichträume frei zu halten:
| • | 4,50 m über der gesamten Fahrbahn und den Straßenbanketten |
| • | 2,50 m über Rad- und Gehwegen. |
Die seitliche Begrenzung des Lichtraumprofils nach beiden Seiten:
jeweils 1,25 m vom äußeren befestigten Fahrbahnrand und
jeweils 0,25 m vom äußeren befestigten Rad-/Gehweg.
In Kurven und an Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen dauerhaft kurz und überschaubar gehalten werden. Diese Anpflanzungen dürfen über der Fahrbahnoberkante nicht höher als 0,80 m sein.
Bitte schneiden Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse Hecken und Bäume immer rechtzeitig zurück. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass privater Rückschnitt nur zwischen dem 30.Oktober bis zum 01. Februar 2012 erlaubt ist und danach lediglich ein Pflegeschnitt erlaubt ist.