für den Entwurf des Bebauungsplanes Wohngebiet „Veitsweiler II“
mit integriertem Grünordnungsplan
Der Marktgemeinderat Weiltingen hat in der Sitzung vom 14.07.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes für das Wohngebiet „Veitsweiler II“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Anlass für die geplante Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes ist die konkrete Nachfrage nach Bauplätzen von Bürgern aus Veitsweiler.
Mit der vorliegenden Planung soll das bestehende Wohngebiet bedarfsgerecht erweitert werden.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes (verbindlicher Bauleitplan) ist die Schaffung von Festsetzungen mit Angaben über die bauliche und sonstige Nutzung der Flächen für ca. 5 Baugrundstücke in dem bezeichneten Gebiet, um den örtlichen Bedarf zu decken. Der Bebauungsplan schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine weitere geordnete städtebauliche Entwicklung im Ortsteil Veitsweiler.
Der Ortsteil Veitsweiler liegt ca. 1 km südlich des Hauptortes Weiltingen.
Die geplanten Wohnbauflächen befinden sich im Osten des Ortsteils und grenzen im Süden an die bestehende Wohnbebauung des Wohngebietes „Veitsweiler“. Nördlich, östlich und westlich grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen an.
Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 0,60 ha und umfasst das Flurstück mit der Fl.-Nr. 1830 der Gemarkung Veitsweiler.
Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Veitsweiler II“ mit Begründung mit integriertem Grünordnungsplan (Stand 14.07.2025), Umweltbericht (Stand 13.01.2025) und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (Stand 08/2022) wird im Internet unter https://www.weiltingen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-und-mehr vom
25.08.2025 bis einschließlich 29.09.2025 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Bauamt der VG Wilburgstetten, Alte Schulstr. 8, 91634 Wilburgstetten während der allgemeinen Dienstzeiten bereitgestellt.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an andreas.kolb@vg-wilburgstetten.de und bei Bedarf in Textform an VG Wilburgstetten, Alte Schulstr. 8, 91634 Wilburgstetten oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Veitsweiler II“ unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes des Bebauungsplanes „Veitsweiler II“ nicht von Bedeutung ist.
Zum Bebauungsplan sind folgende umweltrelevanten Informationen verfügbar:
| Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden: | |
| - | Umweltbericht mit einer Bestandsbeschreibung und Bewertung des gegenwärtigen und des Umweltzustandes bei Umsetzung der Planung zu folgenden Schutzgütern: |
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| Boden, Klima und Luft, Wasser, Flora und Fauna, Mensch und Gesundheit Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter, Fläche, Abfallerzeugung und Umweltverschmutzungen, Kumulationswirkungen |
| - | Kurzer Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom August 2022 zur Erhebung vorkommender Arten, keine Schädigungs-, Störungs-, oder Tötungsverbote nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG wirksam, Vegetation und Nutzung |
Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:
Die vorliegenden Stellungnahmen zu den bisher vorgelegten Planungsunterlagen des Entwurfes vom Oktober 2023 beziehen sich auf die folgenden Umweltbelange:
| Schutzgut Mensch und Gesundheit, insbesondere | |
| - | Stellungnahme des Landratsamtes Ansbach vom 02.04.2025 (Emissionen/Immissionen) |
| Schutzgut Wasser, insbesondere | |
| - | Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vom 26.02.2025 (Starkregenereignisse, Grundwasserschutz, Altlasten, Niederschlagswasser-/Abwasserbeseitigung) |
| Schutzgut Boden, insbesondere | |
| - | Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vom 26.02.2025 (Grundwasserschutz, Altlasten und Bodenschutz, Niederschlagswasserbeseitigung) |
| Schutzgut Kultur- und Sachgüter | |
| - | Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 12.03.2025 (mit dem Hinweis zum Umgang bei Auffinden von Bodendenkmälern) |
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.weiltingen.de eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.