Der Marktgemeinderat Weiltingen hat in der Sitzung vom 14.07.2025 den Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Veitsweiler II“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan wird in einem Teilbereich geändert.
Anlass des Änderungsverfahrens für die geplante Ausweisung von Wohnbauflächen ist die konkrete Nachfrage nach Bauplätzen von Bürgern aus Veitsweiler.
Mit der vorliegenden Planung soll das bestehende Wohngebiet bedarfsgerecht erweitert werden.
Die punktuelle Flächennutzungsplanänderung schafft die notwendigen Rechtsgrundlagen für eine geordnete, städtebauliche Entwicklung im Ortsteil Veitsweiler der Gemeinde Weiltingen.
Die geplanten Wohnbauflächen befinden sich im Osten des Ortsteils und grenzen im Süden an die bestehende Wohnbebauung des Wohngebietes „Veitsweiler“. Nördlich, östlich und westlich grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen an.
Die Größe des Plangebietes innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches beträgt ca. 0,60 ha und umfasst das Flurstück mit der Fl.-Nr. 1830 der Gemarkung Veitsweiler.
Der Geltungsbereich ist in folgendem Planausschnitt (unmaßstäblich) dargestellt:
Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung (Stand 14.07.2025) und Umweltbericht (Stand 13.01.2025) wird im Internet unter https://www.weiltingen.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/bebauungsplaene-und-mehr vom
25.08.2025 bis einschließlich 29.09.2025 veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Bauamt der VG Wilburgstetten, Alte Schulstr. 8, 91634 Wilburgstetten während der allgemeinen Dienstzeiten bereitgestellt.
Stellungnahmen sollen während dieser Frist elektronisch an andreas.kolb@vg-wilburgstetten.de und bei Bedarf in Textform an VG Wilburgstetten, Alte Schulstr. 8, 91634 Wilburgstetten oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Entwurfes der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:
| - | Umweltbericht mit einer Bestandsbeschreibung und Bewertung des gegenwärtigen und des Umweltzustandes bei Umsetzung der Planung zu folgenden Schutzgütern: |
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| Boden, Klima und Luft, Wasser, Flora und Fauna, Mensch und Gesundheit Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und Sachgüter, Fläche, Abfallerzeugung und Umweltverschmutzungen, Kumulationswirkungen |
Folgende wesentliche umweltbezogenen Stellungnahmen werden mit veröffentlicht:
Die vorliegenden Stellungnahmen zu den bisher vorgelegten Planungsunterlagen des Entwurfes vom Oktober 2023 beziehen sich auf die folgenden Umweltbelange:
| Schutzgut Mensch und Gesundheit, insbesondere | |
| - | Stellungnahme des Landratsamtes Ansbach vom 02.04.2025 (Emissionen/Immissionen) |
| Schutzgut Wasser, insbesondere | |
| - | Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vom 26.02.2025 (Starkregenereignisse, Grundwasserschutz, Altlasten, Niederschlagswasser-/Abwasserbeseitigung) |
| Schutzgut Boden, insbesondere | |
| - | Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach vom 26.02.2025 (Grundwasserschutz, Altlasten und Bodenschutz, Niederschlagswasserbeseitigung) |
| Schutzgut Kultur- und Sachgüter | |
| - | Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege vom 12.03.2025 (mit dem Hinweis zum Umgang bei Auffinden von Bodendenkmälern) |
Der Inhalt diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter www.weiltingen.de eingestellt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)