Die Wasserzweckverbandsversammlung hat am 14.08.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat die Satzung rechtsaufsichtlich genehmigt (Schreiben vom 23.08.2023, AZ: 941.06-0008/001 SG 22). Die Satzung wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art. 65 Abs. 3 GO). Der Haushaltsplan liegt ab sofort eine Woche öffentlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg in Ehingen, Wittelshofener Str. 30, 91725 Ehingen, Zimmer 1.3 zur Einsichtnahme aus.
Aufgrund der §§ 14 ff. der Verbandssatzung, Art 26 Abs. 1. und 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;
es schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 952.900,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.655.500,00 Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen beträgt 1.042.400,00 Euro.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
BETRIEBSKOSTENUMLAGE
Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.
INVESTITIONSUMLAGE
Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 158.000,00 Euro festgesetzt (je 79.000,00 € für VR-Bank und Sparkasse).
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.