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Mitteilungsblatt des Marktes Weiltingen LK Ansbach
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2. Haushaltssatzung Zweckverband Wasserversorgung Hesselberg-Gruppe für das Haushaltsjahr 2023

Zweckverband Wasserversorgung Hesselberg-Gruppe für das Haushaltsjahr 2023

Die Wasserzweckverbandsversammlung hat am 14.08.2023 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen. Das Landratsamt Ansbach hat die Satzung rechtsaufsichtlich genehmigt (Schreiben vom 23.08.2023, AZ: 941.06-0008/001 SG 22). Die Satzung wird nachstehend amtlich bekannt gemacht (Art. 65 Abs. 3 GO). Der Haushaltsplan liegt ab sofort eine Woche öffentlich bei der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Hesselberg in Ehingen, Wittelshofener Str. 30, 91725 Ehingen, Zimmer 1.3 zur Einsichtnahme aus.

Aufgrund der §§ 14 ff. der Verbandssatzung, Art 26 Abs. 1. und 40 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt;

es schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  952.900,00 Euro

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  1.655.500,00 Euro

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen beträgt 1.042.400,00 Euro.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

BETRIEBSKOSTENUMLAGE

Eine Betriebskostenumlage wird nicht erhoben.

INVESTITIONSUMLAGE

Eine Investitionsumlage wird nicht erhoben.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 158.000,00 Euro festgesetzt (je 79.000,00 € für VR-Bank und Sparkasse).

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Ehingen, den 05.09.2023
ZWECKVERBAND WASSERVERSORGUNG HESSELBERG-GRUPPE
gez. Fickel, Verbandsvorsitzender