In der Sitzung am 08.09.2025 wurden folgende Tagesordnungspunkte behandelt:
| • | Dem Neubau einer Terrassenüberdachung in der Ulmenstraße wurde eine Befreiung von einer Festsetzung des qualifizieren Bebauungsplanes erteilt und das Bauamt der VG beauftragt einen Bescheid über die isolierte Befreiung auszuhändigen. |
| • | Dem Neuerlass der Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung) wurde zugestimmt und die Verwaltung beauftragt bis zur nächsten Sitzung die Vorgaben aus dem Baugebiet Hagafeld einzuarbeiten und diese dem Marktgemeinderat zur Abstimmung vorzulegen. |
| • | Der Zweckvereinbarung zwischen dem Markt Weiltingen und der VG Wilburgstetten über die Beschäftigung von technischem Personal in der VG Wilburgstetten wurde mit einer unbestimmten Laufzeit zugestimmt. Die Vereinbarung beinhaltet den Aufgabenbereich der Entwässerungseinrichtungen zum Zwecke der Durchführung notwendiger Tätigkeiten in der VG Wilburgstetten zwischen der VG Wilburgstetten und den Mitgliedsgemeinden Mönchsroth, Weiltingen und Wilburgstetten. |
| • | Der Marktgemeinderat legte die Höhe des Erfrischungsgelds für die Wahlhelfer der Kommunalwahl 2026 auf 50,00 Euro fest. |
| • | Der Bürgermeister informierte über die Bereitstellung eines Containers als Notunterkunft für einen von Obdachlosigkeit bedrohtem Bürger aus Weiltingen. |
| • | In der nichtöffentlichen Sitzung wurde für die Erweiterung der Kita die Fachplanung für das Gewerk Heizungs-, Lüftungs- und Sanitär-Technik und die Fachplanung Elektrotechnik vergeben. Die Verwaltung der VG wurde beauftragt mit den Planungsbüros die jeweiligen Ingenieurverträge zu vereinbaren. |