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Mitteilungsblatt Gemeinde Pettstadt
Ausgabe 1/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze bei den Realsteuern (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Pettstadt vom 13.12.2023

Aufgrund § 25 Abs. 1 und 2 Grundsteuergesetz und § 16 Abs. 1 und 2 Gewerbesteuergesetz i. V. m. Art. 22 Abs. 2 und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juli 2023 (GVBl S. 385,586) und Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Pettstadt folgende Hebesatzsatzung:

§ 1

Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern für das Jahr 2024 und Folgejahre werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (A)  —  360 v. H.

b)

für die Grundstücke (B)  —  360 v. H.

2.

Gewerbesteuer  —  320 v. H.

§ 2

In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung vom 09.12.2021 außer Kraft.

Pettstadt, den 13.12.2023
Jochen Hack
1. Bürgermeister
Gemeinde Pettstadt