Die 2. Ausgabe der neuen Jahreserlaubnisscheine für die Vereinsgewässer findet am Samstag, 10. Januar 2026 von 14.00 - 16.00 Uhr im Vereinsheim statt.
Ohne gültigen Fischereischein gibt es keine neue Gewässerkarte!
Die diesjährige Fangliste (auch leere) ist bis zum Jahresende abzugeben, damit eine vollständige Fangauswertung der Gewässer erfolgen kann.
In die Fanglisten sind auch die diesjährigen getätigten Arbeitseinsätze einzutragen und von einem Vorsitzenden bestätigen zu lassen. Wer seine Pflichtarbeitsstunden in diesem Jahr nicht abgeleistet hat, dem werden automatisch die Fehlstunden berechnet.
Erlaubnisscheininhaber des Wallersprungs müssen die Anzahl der diesjährigen Angeltage dort und Anzahl weiterer befischter Gewässer auf der Fangliste vermerken.
Die Anzahl der Erlaubnisscheine ist begrenzt, ein Anspruch auf eine Gewässerkarte besteht nicht.