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Mitteilungsblatt Gemeinde Pettstadt
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

für die Wahl des Gemeinderats und der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, des Kreistags, der Landrätin oder des Landrats am 08. März 2026

1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens bis Montag, dem 19. Januar 2026, 12:00 Uhr (48. Tag vor dem Wahltag), mit Familienname, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.

2. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Eintragungsraum:

Rathaus Pettstadt, Kirchplatz 10,

96175 Pettstadt, Zimmer 01

Eintragungszeiten:

Während der gesamten Dienststunden

und zusätzlich am Donnerstag, 08.01.2026 bis 20 Uhr

sowie am Samstag, 13.12.2025 von 12 - 14 Uhr

Der Eintragungsraum ist barrierefrei erreichbar (Aufzug).

3. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde eintragen.

4. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben. Eintragungsscheine können schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.

5. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass vorlegen.

Pettstadt, den 09.12.2025
Michael Schönhofer
Gemeindewahlleiter