Bekanntmachung
Nach dem Bundesmeldegesetz ist einmal jährlich durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass gegen folgende Datenübermittlungen Widerspruch erhoben werden kann:
Datenübermittlung an
| 1. | die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften gem. § 42 Abs. 3 BMG, |
| 2. | Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene gem. § 50 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BMG, |
| 3. | die Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk über Ehe- und Altersjubiläen gem. § 50 Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 BMG, |
| 4. | Adressbuchverlage gem. § 50 Abs. 3 i.V.m. Abs. 5 BMG, |
| 5. | an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial in den Streitkräften gem. § 36 Abs. 2 BMG. |
Hinweis zu Nr. 5:
Aufgrund § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG) weist die Gemeinde Pettstadt darauf hin, dass Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2025 das 18. Lebensjahr vollenden, der einmal jährlich stattfindenden Datenübermittlung gemäß § 58c Soldatengesetz widersprechen können.
Gemäß § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften einmal jährlich folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
Familienname, Vornamen, gegenwärtige Anschrift.
Die Datenübermittlung findet bis 31. März 2024 statt.
Ein Widerspruch gegen die vorgenannten Datenübermittlungen (Nrn. 1 – 5) ist an die Gemeinde Pettstadt, Bürgerbüro, Kirchplatz 10, 96175 Pettstadt, zu richten.
Ein Widerspruch bleibt bis zum Widerruf gültig.
Einen entsprechenden Vordruck finden Sie auf unserer Homepage unter www.pettstadt.de/buergerservice-und-politik/rathaus/formulare-und-online-dienste/
unter dem Stichwort: Auskunft-/Übermittlungssperre; Antrag auf Einrichtung