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Mitteilungsblatt Gemeinde Pettstadt
Ausgabe 10/2025
Vereine und Verbände
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Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe hat am 30.07.2025 die nachfolgende Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe beschlossen. Deren Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 10/2025 des Landkreises Bamberg vom 28.10.2025.

Satzung

zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe (BGS/WAS)

Vom 31.07.2025

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe folgende Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

§ 1

Änderung

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe wird wie folgt geändert:

1. § 9a Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„Die Grundgebühr beträgt

2. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 2,09 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

3. § 10 Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so beträgt die Gebühr 2,09 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. Wird für Bauwasser kein Bauwasserzähler oder sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Grundgebühr pauschal

- beim Bau eines Einfamilienhauses mit Keller

166,50 €,

- beim Bau eines Einfamilienhauses ohne Keller

111,00 €,

- für jede weitere Wohneinheit

44,40 €,

- beim Bau eines Fertig- oder Holzhauses

77,70 €,

- für die Fertigstellung eines bestehenden Rohbaus

77,70 €.“

§ 2

Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

Stegaurach, 31.07.2025
Zweckverband zur Wasserversorgung der Auracher Gruppe
Siegel
gez.
Jakobus Kötzner
Verbandsvorsitzender