Um Schäden an Glasfaserleitungen durch Aufgrabungen in Privatgrundstücken und öffentlichen Grundstücken zu vermeiden, bitten wir zum Schutz der Versorgungsanlagen um dringende Beachtung folgender Hinweise:
| • | Vor dem Beginn von Grabungsarbeiten im Bereich der Versorgungsleitungen auf Privatgrundstücken, aber auch auf öffentlichen Grundstücken ist es zwingend erforderlich, bei der Stadtnetz Bamberg eine Auskunft über den Verlauf der Glasfaserleitungen einzuholen. |
| • | Diese Planauskunft kann bei den Stadtwerken Bamberg per E-Mail planauskunft@stadtwerke-bamberg.de eingeholt werden. |
| • | Vergessen Sie bitte nicht, ebenfalls Planauskünfte bei anderen Netzbetreibern einzuholen. |
| • | Spätestens bei Beginn der Bauarbeiten müssen aktuelle Bestandspläne auf der Baustelle vorliegen. |
| • | Die Anwesenheit eines Beauftragten der Stadtnetz Bamberg bzw. der Gemeinde Pettstadt auf der Baustelle befreit Sie nicht von ihrer Verantwortung und der Haftung für selbst verursachte Schäden. |
| • | Für öffentlich zugängliche Flächen ist eine Aufgrabungsgenehmigung beim zuständen Straßenbaulastträger (i. d. R. Gemeinde) einzuholen. |
| • | Sollten aktuelle Baumaßnahmen des BürgerNets noch nicht in den Plänen eingezeichnet sein, wird Ihnen in diesen Fällen ein verantwortlicher Bauleiter benannt, der Sie informieren kann. |
| • | Die Maßangaben in der Planauskunft sind an Ort und Stelle mit geeigneten Mitteln zu überprüfen. |
| • | Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Bestandsplänen enthaltenen Angaben und Maßzahlen hinsichtlich Lage und Verlegungstiefe unverbindlich sind. Mit Abweichungen muss gerechnet werden. Dabei ist zu beachten, dass z. B. Kabel nicht zwingend geradlinig verlaufen. Darüber hinaus darf auf Grund von Geländeniveauänderungen auf eine Angabe zur Überdeckung nicht vertraut werden. |
| • | Bei allen Bauarbeiten auf öffentlichem und privaten Grund können Sie auf Versorgungsanlagen stoßen. Insbesondere bei Aufgrabungen, Baggerarbeiten, Bohrungen, Rohrvortriebsverfahren, Setzen von Masten und Stangen, Eintreiben von Mitallspießen, Pfählen und Spundwänden gilt daher größte Vorsicht. |
| • | Verschaffen Sie sich einen Überblick über die vorhandenen Versorgungsanlagen, indem Sie diese orten, vor Ort einmessen und ggf. markieren. |
| • | Im Bereich von Versorgungsanlagen haben Sie so zu arbeiten, dass der Bestand und die Betriebssicherheit der Anlagen während und nach der Ausführung der Arbeiten jederzeit gewährleistet bleiben. Unsere Versorgungsanlagen sind generell nicht gegen mechanische Berührungen geschützt. |
| • | Versorgungsanlagen dürfen nur durch Handschachtungen freigelegt werden. Wenn Sie Versorgungsanlagen freilegen oder Untergraben müssen, informieren Sie bitte schriftlich die StadtNetz Bamberg bzw. die Gemeinde Pettstadt mindestens eine Woche vor Arbeitsbeginn. Freigelegte Versorgungsanlagen sind vor jeglicher Beschädigung zu schützen und dürfen in ihrer Lage nicht verändert werden. |
| • | Das Wiederverfüllen der freigelegten Versorgungsanlagen hat mit einer allseitigen Sandbettung, lagenweise verdichtet zu erfolgen. Falls Trassenabdeckbänder und Warnbänder im Graben vorhanden waren, sind diese wieder oberhalb der Leitungstrasse einzubringen. |
| • | Werden Versorgungsanlagen oder Warnbänder an Stellen, die nicht in den Bestandsplänen verzeichnet sind, freigelegt, so ist die Arbeit zu unterbrechen und die StadtNetz Bamberg bzw. die Gemeindeverwaltung zu informieren. |
| • | Informieren Sie bitte unverzüglich die StadtNetz Bamberg bzw. das Bauamt auch bei geringfügigen Beschädigungen unserer Versorgungsanlagen. |
Die Hinweise sind von allen an den Bauarbeiten Beteiligten auf öffentlichen und privaten Grundstücken zu beachten und einzuhalten.
Wir weisen darauf hin, dass eine schuldhafte Beschädigung von Versorgungsanlagen zu zivil- und ggf. sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen führen kann. In diesem Fall müssen Sie mit Schadensersatzforderungen in teilweise erheblichem Umfang rechnen.
Was sollten Sie vor Beginn der Arbeiten unbedingt beachten:
| • | Liegen aktuelle Pläne der Glasfaserleitungen (nicht älter als 2 Wochen) vor? |
| • | Wurde die Leitung nach dem Freilegen gegen eine Lageänderung geschützt? |
| • | Liegen die wichtigen Telefonnummern auf der Baustelle bereit? |
| • | Sind alle Beteiligten für die vorgesehenen Arbeiten qualifiziert und unterwiesen? |
Gemeinde Pettstadt, Eigenbetrieb BürgerNet
buergernet@pettstadt.de
09502 / 49 06 17 (Michael Schönhofer, Werkleiter)
09502 / 49 06 11 (Roland Hack, Werkleiter)
Stadtnetz Bamberg, Kundenservice
buergernet@stadtnetz-bamberg.de
0951 / 77 49 49